Qualifikation/Expertise/Anerkennung/Geltung

Dr. Isabelle Thormann ist öffentlich bestellte und vereidigte ("öbuv") Sachverständige für das Sachgebiet "Forensische Linguistik" (siehe auch das bundesweite Sachverständigenverzeichnis https://svv.ihk.de), bestellt von der IHK Braunschweig. Sie ist (zur Zeit noch) die einizige "öbuv" Sachverständige für forensische Linguistik in Deutschland.
Sie hat u. a. germanistische Linguistik und im Nebenfach Psychologie studiert und in Linguistik promoviert. Während eines Studienaufenthalts (u. a. für ihre Promotion) in den USA lernte sie die forensische Linguistik kennen und übertrug das dort Gelernte auf die deutsche Sprache.
Seit 2010 erstellt sie Gutachten für Gerichte, Kanzleien, Unternehmen, Universitäten und private Auftraggeber.
Sie hat an der TU Braunschweig seit Okt. 2015 einen Lehrauftrag für "Forensische Linguistik".

Bestellungsurkunde      Ausweis

"öbuv"

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind von den Gerichten gemäß § 404 (3) ZPO, § 73 Abs. 2 StPO und § 36 GewO - simpel formuliert - anderen Sachverständigen bzw. Gutachtern, die nicht "öbuv" sind, vorzuziehen. Sie müssen für eine öffentliche Bestellung besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen. Öffentlich bestellte Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen, und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die bundesweite Datenbank aller "öbuv" Sachverständigen (öbuv=öffentlich bestellt und beeidigt) finden Sie hier: https://svv.ihk.de.

 

You-Tube-Film, der ö.b.u.v. Sachverständige erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=sOH9leKa_y4&html5=1 (Titel:  IHK24 - Sachverstaendige)

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Kontakt: Freyastr. 2a, 38106 Braunschweig | +49-(0)531-77011 | gutachten@dr-thormann.de