Missverständnisse können aufgrund unklarer bzw. zwei- oder mehrdeutiger Ausdrucksweisen entstehen. Es kommt vor, dass jemand auf Basis eines Textes (z. B. ein Angebot mit Bedingungen) eine Entscheidung trifft (z. B. Buchung vornimmt oder ein Produkt oder ene Dienstleistung bestellt), da er/sie den Text in einer anderen Weise verstanden hat, als er gemeint war.
Die Verständlichkeitsforschung (mit darauf basierender Verständlichkeitsbeurteilung von Texten) ist ein wichtiges Gebiet der 'Angewandten Linguistik'. Sie bietet Möglichkeiten, die Verständlichkeit von Texten zu messen und die konkreten Mängel unverständlicher bzw. schwer verständliche Texte anzugeben und zu beheben. Dabei werden zunächst gemessen: die durchschnittliche Satz- und Wortlänge, Anteil an Wörtern aus dem Grundwortschatz vs. Anteil an Komposita, abstrakten Substantiven und Fremdwörtern, Anteil der Passiv-Sätze, Anteil von Sätzen mit mehr als 20 Wörtern, von Schachtelsätzen und Sätzen mit mehr als zwei Informationseinheiten, Anteil der Informationseinheiten pro Satz usw. Entscheidend sind jedoch auch Ambiguitäten (Zwei- oder Mehrdeutigkeiten), u. a. unklare Bezüge im Satzbau (syntaktische Ambiguitäten).

Im konkreten Fall bzw. Auftrag wird ein Text zunächst auf ambige (nicht eindeutige) Ausdrucksweisen hin untersucht, die lexikalischer und auch syntaktischer (satzbau-bezogener) Art sein können.

Verständlichkeitsbeurteilungen werden auch bei E-Mail-Korrespondenz zwischen Geschäftspartnern gebraucht. Häufig werden Geschäftsbedingungen eines vor längerer Zeit geschlossenen Vertrags vorübergehend oder auch dauerhaft abgeändert, die Vertragsparteien versäumen es jedoch, den Vertrag anzupassen. Dann muss manchmal umfangreiche Korrespondenz auf Unklarheiten durchgesehen werden, oder es muss der Punkt gesucht werden, an dem ein Missverständnis entstand. Mehr dazu hier.

 

 

Es gibt gesetzliche Vorschriften dazu, dass Texte, beispielsweise AGB, verständlich sein müssen. Die Erkenntnisse der Verständlichkeitsforschung helfen, den Bestimmungen von § 307 Absatz I Satz 2 BGB („Inhaltskontrolle“) gerecht zu werden, welcher besagt, dass eine unklare Bestimmung in AGB zu einer unerlaubten unangenessenen Benachteiligung eines Kunden führen kann (wörtlich: "(1) 1 Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. 2 Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.").


Folglich tun Verfasser von AGBn gut daran, ihre Bestimmungen auf Verständlichkeit überprüfen zu lassen.


Die Kombination der Erkenntnisse der Verständlichkeits- und der Idiolektforschung (mehr dazu hier) ist im Bereich der forensischen Linguistik besonders hilfreich bei der Autorenbestimmung.